Erbimmobilien
Beratung & Unterstützung für Alleinerben & Erbengemeinschaften
Wenngleich Ihnen nach dem Tod eines geliebten Menschen emotional nicht danach ist: Aber sobald Sie erfahren, dass Sie als Erbe benannt wurden, sollten Sie keine Zeit verstreichen lassen. Prüfen Sie, welche Vermögenswerte, aber auch Schulden die Erbschaft umfasst. In Bezug auf die Immobilie ist dies durch einen Einblick ins Grundbuch möglich, für den Sie als Erbe ein berechtigtes Interesse vorweisen. Hier sind alle Eigentumsverhältnisse, Lasten und Dienstbarkeiten vermerkt, die die geerbte Immobilie betreffen. Parallel sollten Sie eine Wertermittlung durchführen lassen, um zu erfahren, ob ein Verkauf der geerbten Immobilie bestehende Schulden des Erblassers decken würde.
Wenn Sie diese grundlegenden Informationen eingeholt haben, können Sie entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen.