Die Immobilie wurde gemeinsam erworben
Beim gemeinsamen Kauf der Immobilie gehört sie zum Zugewinn einer Ehe, der für den Zugewinnausgleich eine Rolle spielt – vorausgesetzt, es liegt kein Ehevertrag vor. Die Grundlage bildet eine sorgfältige Wertermittlung. Denn ganz gleich, ob Sie die Immobilie verkaufen oder alleine weiter bewohnen und den Ex-Partner auszahlen: Der aktuelle Verkehrswert der Immobilie muss immer bestimmt werden.
Wenn die Immobilie gemeinsam erworben wurde und beide Partner als Eigentümer im Grundbuch stehen, gehört die Immobilie beiden – auch nach der Scheidung. Entscheidungen über einen Verkauf oder eine Vermietung können nur gemeinsam getroffen werden. Das gilt im Übrigen auch dann, wenn die Immobilie vor der Ehe im alleinigen Besitz eines Partners war und der Ehepartner erst nach der Hochzeit als Miteigentümer eingetragen wurde.